Tabuthema Tod: Was erbt eigentlich mein Enkelkind?

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Welche Rolle soll Ihr Enkelkind in Ihrem Testament spielen? Foto: shutterstock.com/Casper1774 Studio

Was erbt mein Enkelkind, wenn ich eines Tages nicht mehr da bin? Brauche ich ein Testament? Und wie kann ich sichergehen, dass mein letzter Wille wirklich umgesetzt wird? Oliver Suhre ist Generalbevollmächtigeter der Monuta Versicherungen, einer der führenden Anbieter im Bereich der Sterbegeldversicherung. Mit ihm haben wir uns über das Tabuthema Tod unterhalten. Wir wollten wissen: Welche Rolle spielen eigentlich die Enkelkinder, wenn es um das rechtliche Erbe geht?


Frage: Ich habe gar kein Testament. Wer erbt was? Und was bekommt mein Enkelkind nach dem Gesetz?

Antwort: Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht. Demnach erben zunächst Kinder und Enkel. Erst dann werden Eltern sowie Geschwister und danach Großeltern, Onkel und Tanten bedacht. Das Ehegattenerbrecht ist dabei gesondert zu betrachten. Bleiben die Vermögen, die die Ehepartner jeweils selbst mit in die Ehe bringen, getrennt, spricht man von einer Zugewinngemeinschaft bzw. dem sogenannten gesetzlichen Güterstand. Ist dies der Fall, erben die Ehepartner in der Regel mit den Kindern gemeinsam. Wenn das Kind des Verstorbenen noch lebt, sind die Enkel von der Erbschaft ausgeschlossen. Ist ein Erbe aber bereits verstorben, erben dessen Nachkommen. Somit wären nach dem gesetzlichen Erbrecht folglich die Enkelkinder erbberechtigt.

Frage: Ich möchte, dass mein Enkel mehr erbt, als das Gesetz vorschreibt. Wie mache ich das?

Antwort: In einem Testament kann man zunächst einmal frei über den gewünschten Umfang und Betrag des Erbes verfügen. Wer dem Enkel oder der Enkelin also mehr vererben möchte, als gesetzlich vorgegeben ist, kann dies vor seinem Tod im Testament festlegen. Man muss hierbei nur beachten, dass der Pflichtteil der anderen Erben nicht unterschritten wird. Dazu ein Beispiel: Der Verstorbene hinterlässt seine Ehefrau und einen Sohn. Seine Tochter ist bereits verstorben und hat einen Sohn. Der Ehefrau steht die Hälfte des Vermögens ihres verstorbenen Mannes zu. Der gemeinsame Sohn und die Enkeltochter bekommen jeweils ein Viertel. Wenn die Enkeltochter mehr erben soll, darf der Pflichtteilsanspruch zum Beispiel des Sohnes nicht unterschritten werden, der in diesem Fall bei einem Achtel läge. Man könnte dem Enkel also mehr vererben, ohne dass der Sohn einen weiteren Anspruch über seinen Pflichtteilsanspruch stellen könnte.


Rechtlich ist auch das handschriftlich aufgesetzte Testament bindend.


Frage: Kann ich meinen letzten Willen nicht einfach auf ein Blatt Papier schreiben?

Antwort: Rechtlich ist auch das eigenhändig datierte, handschriftlich aufgesetzte und unterschriebene Testament bindend. Alternativ geht man zum Notar oder lässt sich beim Anwalt beraten. Die Kosten für diesen Termin richten sich hier nach Vermögen oder nach Aufwand. Im Gegensatz zur ersten Variante, dem handschriftlich erstellten Testament, erhält man durch die juristische Beratung Rechtssicherheit.

Frage: Wie stelle ich sicher, dass mein letzter Wunsch auch wirklich erfüllt wird?

Antwort: Einerseits spielt der Ort, an dem das Testament aufbewahrt wird, eine wichtige Rolle. Juristen empfehlen in jedem Fall die amtliche Verwahrung des Original-Testamentes beim Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht. Dabei erfolgt auch zwingend die Registrierung der Daten im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. So wird gewährleistet, dass das Testament nicht verloren geht oder verfälscht wird. Die korrekte rechtliche Formulierung unter Beachtung aller Formvorschriften verhindert zudem, dass das Testament im Nachhinein nicht für unwirksam erklärt werden kann. Verstirbt derjenige, dem das Testament gehört, ist das Amtsgericht dafür zuständig, den darin festgehaltenen Erben den letzten Willen des Verstorbenen zu überbringen. Dies erspart den Hinterbliebenen im Fall der Fälle ebenfalls eine emotional belastende Suche nach dem Testament. Wer zusätzliche Sicherheit wünscht oder auch Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vermutet, setzt zusätzlich einen Testamentsvollstrecker ein. Durch die juristische Erstellung, amtliche Hinterlegung und einen möglichen Testamentsvollstrecker erfolgt die verbindliche Umsetzung des Testaments.

Frage: Ich möchte meinem Enkel lieber Geld schenken, solange ich noch lebe. Darf ich das? Und wenn ja, wieviel?

Antwort: Aus rechtlicher Sicht kann jeder über sein Vermögen, egal ob dies Geld oder Sachwerte betrifft, frei verfügen. Den Enkelkindern kann man nach momentaner Rechtslage zu Lebzeiten alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Größere Beträge sind anteilig steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt jedoch nicht mehr als 15 Prozent des geschenkten Wertes. Wird nach dem Tod das Erbe verteilt, kann es vorkommen, dass solche Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt und anteilig zur Berechnung der Höhe des Erbes und Pflichtteilerbes verwendet werden. Dies kann dazu führen, dass höhere Beträge noch nachträglich nach dem höheren Erbschaftssteuersatz nachversteuert werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, Schenkungen frühzeitig in die Wege zu leiten.
Wird jedoch beabsichtigt, mit einer Schenkung zu Lebzeiten dem Enkel ein Polster für zukünftig anfallende Bestattungskosten zukommen zu lassen, sind andere Möglichkeiten wie ein Vorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung empfehlenswerter. Die beispielsweise in einer Sterbegeldversicherung abgesicherten Beträge sind durch ihre Zweckbindung vor Zugriff des Staates bei Privatinsolvenz oder Hartz IV-Bezug geschützt. Weiterhin kann der Versicherungsnehmer auch die Person bestimmen, die die Summe nach dem Ableben erhalten und zur Begleichung der Beisetzungskosten einsetzen soll. Auf diese Weise können die angesprochenen höheren Schenkungsbeträge unter Umständen auch auf eine Höhe verringert werden, die widerum noch unter den Steuerfreibetrag fällt.


Foto: Frank Beer

Die Fragen beantwortete Oliver Suhre, Generalbevollmächtigter der Monuta Versicherungen:

„Es werden immer wieder Fragen hinsichtlich Erbrecht, Testament und Vollmachten an Monuta als Sterbegeldversicherer herangetragen. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang mit dem Partner Jura Direkt zusammen, einem Spezialisten in Sachen Erbrecht und Verfügungen. Grundsätzlich empfehlen wir, Themen in diesem Bereich im Vorfeld mit einem Spezialisten zu klären.“

Über Monuta
Monuta ist seit 1923 der Spezialist für Bestattungsvorsorge und Marktführer in den Niederlanden. In Deutschland gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern im Bereich der Sterbegeldversicherung und bietet mit der Trauerfall-Vorsorge eine einzigartige Form der Hinterbliebenen-Absicherung an. Diese geht im Gegensatz zur klassischen Sterbegeldversicherung über die rein finanzielle Absicherung hinaus und bietet Kunden eine umfassende, rechtliche Vorsorge bis hin zur kompletten Organisation der Bestattung.

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31 Comments

  1. says: Laura Urban

    Danke für diese Informationen darüber, was Enkel erben. Ich wusste nicht, dass ohne ein Testament automatisch das gesetzliche Erbrecht gilt, das zuerst die Kinder und dann die Enkelkinder berücksichtigt. Ich denke, ich werde mich an einen Anwalt wenden, um mein Testament aufzusetzen und so selbst zu bestimmen, wer was erben soll.

  2. Vielen Dank für Ihren informativen Beitrag zum Thema Erbrecht. Mein Großvater fragte meine Mutter vor Kurzem, ob es möglich ist, seinen letzten Willen auf ein Blatt Papier zu schreiben. Ich werde ihr weiterleiten, dass das eigenhändig datierte, handschriftlich aufgesetzte und unterschriebene Testament bindend ist.

  3. Ich bin nun dabei mein Testament zu verfassen. Natürlich möchte ich dabei auch meine Enkelkinder nicht vergessen. Gut finde ich Ihren Hinweis, dass eine Schenkung natürlich schon vor dem Ableben möglich ist. Das werde ich wohl für mich nutzen.

  4. Danke für diese Informationen zum Thema Erbe. Es stimmt, dass man in einem Testament alles so veranlassen kann, wie man will, jedoch gibt es Mindesterbe, dass für gewisse Personen auf jeden Fall gilt. Sollte es zu Unklarheiten kommen, kann ich nur dazu raten einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren.

  5. Ich möchte ebenfalls, dass mein Enkel mehr erbt, als das Gesetz es vorschreibt. Gut zu wissen, dass ich das ganz einfach in meinem Testament regeln kann. Ich werde mir einen Spezialisten für Erbrecht suchen und das ganze aufsetzen.

  6. says: Elsa Horneke

    Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Ich war mir nicht sicher, wie es mit dem Pflichtteilsrecht aussieht! Jetzt weiß ich aber mehr und kann dafür sorgen, dass meine Enkelkinder nach meinem Tod finanziell abgesichert sind.

    LG Elsa

  7. says: Alex Zaraki

    Ich habe zwar noch keine Enkelkinder, aber es ist schön zu wissen, dass sie durch das Erbrecht trotzdem was bekommen würden, auch wenn man noch kein Testament hat! Meine zukünftigen Nachfahren werden auf jeden Fall über Schenkungen versorgt, sonst hätte ich ja umsonst hart gearbeitet. Vielen Dank für den hilfreichen Artikel zum Erbe von Enkelkindern!

  8. says: Nina Hayder

    Ich finde es gut, wenn man sich Gedanken zu seinem Tod macht. Eine Vorsorge finde ich auch nie schlimm. Daher verstehe ich nicht, warum das Thema so totgeschwiegen wird.

  9. says: Marie Busch

    Es ist interessant zu erfahren, was eigentlich ein Enkelkind erbt ohne Testament. Meine Großeltern sind auch gerade dabei ihr Testament aufzusetzen. Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag.

  10. says: Senna

    Interessant, das alles zu erfahren. Auch ich bin Enkelkind und erben war für mich immer ein Tabuthema. Es dauerte lange bis ich mich dem Thema öffnen wollte, da es mit dem Tode meiner Großeltern einhergehen würde. Doch letztendlich waren es sie, die vorschlugen, sich mit einem Anwalt für Erbrecht für ein Testament zu beraten.

  11. says: Nina Hayder

    Ich finde, dass man öfters über das Thema Tod sprechen sollte. Gerade die Vorsorge hierfür ist sehr wichtig. Der Beitrag klärt hierüber und über das Erbrecht sehr schön auf.

  12. says: Leonie

    Danke für diesen Beitrag. Ich muss allerdings gestehen, dass in meiner Familie bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt wurden, weshalb es nun auch zur Anfechtung des Testaments von meinem verstorbenen Onkel kommen wird. Kein schönes Thema, jedoch bleibt meiner Schwester und mir wohl keine andere Lösung übrig. Insbesondere, weil sich die eigenen Kinder meines Onkels in den vergangenen Jahren nicht viel um ihn gekümmert haben.

  13. says: Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Gut zu wissen, dass man im Testament mehr als den gesetzlichen Anteil festlegen kann. Ich werde mal einen Anwalt für Erbrecht fragen, damit mit meinem Testament am Ende auch alles stimmt.

  14. Ich beschäftige mich gerade mit meinem Testament. Unklar war mir hierbei, dass man auch einen gewissen Pflichtanteil in seinem Erben hat, der nicht missachtet werden darf. Ich werde mich für weitere Fragen mit einem Anwalt auseinandersetzen.

  15. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Ich möchte bald ein Testament erstellen. Interessant, dass rechtlich auch das eigenhändig datierte, handschriftlich aufgesetzte und unterschriebene Testament bindend ist.

  16. says: Erla Kling

    Vielen Dank für diesen Artikel zum Erbe. Gut zu wissen, dass man frei darüber verfügen kann, was die Enkel erben sollen. Ich werde mich mal zu den Details in einer Kanzlei für Erbrecht beraten lassen..

  17. says: Noah_Dadri1

    Ich würde trotzdem immer einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen, da es immer zu Problemen führen kann. Es kommen dann plötzlich irgendwelche Familienmitglieder, die man nicht mal kannte und wollen ein Teil.

  18. Vielen Dank für diese Informationen zum Thema Erbrecht. Ich glaube, es ist wichtig, seine Wünsche schriftlich festzulegen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie es wünschen.

  19. says: Elsa Horneke

    Besten Dank für diesen informativen Beitrag! Mein Mann und ich möchten eine Bestattungsvorsorge abschließen. Wir lieben unsere Enkelkinder, daher möchten wir, dass die beiden eine größere Summe erben. Gut zu wissen, dass wir hierbei beachten müssen, dass der Pflichtteil der anderen Erben nicht unterschritten wird. Vielen Dank für die wissenswerten Informationen!

    LG Elsa

  20. says: Stefan Weber

    Danke für den Beitrag. Interessant, dass man frei über den gewünschten Umfang und Betrag des Erbes verfügen kann. Ich suche aktuell einen guten Fachmann für eine Bestattung. Hoffentlich finde ich bald jemanden. Außerdem muss ich mich auch noch mit dem Testament beschäftigen. 

  21. Vielen Dank für den Beitrag. Mein Urgroßvater hat mehrere Enkelkinder, die nun nach seinem Tod erbberechtigt sind. Ein paar Details sind nicht wirklich klar, deshalb möchten wir uns noch von einem Anwalt beraten lassen.

  22. Gut zu wissen, dass man in einem Testament frei über den gewünschten Umfang und Betrag des Erbes verfügen kann. Ich möchte mich zu meiner Bestattungsvorsorge informieren. Dafür wende ich mich diese Woche noch an ein Bestattungsunternehmen.

  23. Interessant, wie man den Enkelkindern Geld schenken kann, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Ich möchte mich zur Bestattungsvorsorge informieren und mich absichern. Dafür suche ich mir die nächsten Tage einen passenden Ansprechpartner.

  24. says: Nils E.

    Vielen Dank für diesen Artikel zum Erbe des Enkels. Gut zu wissen, dass man im Testament festlegen kann, dass die Enkel mehr als gesetzlich vorgeschrieben erben. Ich werde mich bei einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen, bevor ich das Testament aufsetze.

  25. says: Anita Kafe

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Tod. Gut zu wissen, dass auch die Enkel oft vom Tod sehr mitgenommen sind. Meine Eltern wurden bei der Bestattung ihrer Großeltern stark vernachlässigt.

  26. says: Harry

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Da ich mich demnächst etwas genauer um die Bestattungsvorsorge kümmern möchte, finde ich diese Informationen sehr interessant. Schließlich soll alles nach Möglichkeit fair verteilt werden. Außerdem möchte ich eine gewisse Absicherung festhalten.

  27. says: Frey

    Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag. Ich habe auch kein Testament, aber ich denke, ich sollte es tun. Ich versuche, einen Anwalt zu finden, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Das war eine gute Erinnerung.

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