Was erbt mein Enkelkind, wenn ich eines Tages nicht mehr da bin? Brauche ich ein Testament? Und wie kann ich sichergehen, dass mein letzter Wille wirklich umgesetzt wird? Oliver Suhre ist Generalbevollmächtigeter der Monuta Versicherungen, einer der führenden Anbieter im Bereich der Sterbegeldversicherung. Mit ihm haben wir uns über das Tabuthema Tod unterhalten. Wir wollten wissen: Welche Rolle spielen eigentlich die Enkelkinder, wenn es um das rechtliche Erbe geht?
Frage: Ich habe gar kein Testament. Wer erbt was? Und was bekommt mein Enkelkind nach dem Gesetz?
Antwort: Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht. Demnach erben zunächst Kinder und Enkel. Erst dann werden Eltern sowie Geschwister und danach Großeltern, Onkel und Tanten bedacht. Das Ehegattenerbrecht ist dabei gesondert zu betrachten. Bleiben die Vermögen, die die Ehepartner jeweils selbst mit in die Ehe bringen, getrennt, spricht man von einer Zugewinngemeinschaft bzw. dem sogenannten gesetzlichen Güterstand. Ist dies der Fall, erben die Ehepartner in der Regel mit den Kindern gemeinsam. Wenn das Kind des Verstorbenen noch lebt, sind die Enkel von der Erbschaft ausgeschlossen. Ist ein Erbe aber bereits verstorben, erben dessen Nachkommen. Somit wären nach dem gesetzlichen Erbrecht folglich die Enkelkinder erbberechtigt.
Frage: Ich möchte, dass mein Enkel mehr erbt, als das Gesetz vorschreibt. Wie mache ich das?
Antwort: In einem Testament kann man zunächst einmal frei über den gewünschten Umfang und Betrag des Erbes verfügen. Wer dem Enkel oder der Enkelin also mehr vererben möchte, als gesetzlich vorgegeben ist, kann dies vor seinem Tod im Testament festlegen. Man muss hierbei nur beachten, dass der Pflichtteil der anderen Erben nicht unterschritten wird. Dazu ein Beispiel: Der Verstorbene hinterlässt seine Ehefrau und einen Sohn. Seine Tochter ist bereits verstorben und hat einen Sohn. Der Ehefrau steht die Hälfte des Vermögens ihres verstorbenen Mannes zu. Der gemeinsame Sohn und die Enkeltochter bekommen jeweils ein Viertel. Wenn die Enkeltochter mehr erben soll, darf der Pflichtteilsanspruch zum Beispiel des Sohnes nicht unterschritten werden, der in diesem Fall bei einem Achtel läge. Man könnte dem Enkel also mehr vererben, ohne dass der Sohn einen weiteren Anspruch über seinen Pflichtteilsanspruch stellen könnte.
Rechtlich ist auch das handschriftlich aufgesetzte Testament bindend.
Frage: Kann ich meinen letzten Willen nicht einfach auf ein Blatt Papier schreiben?
Antwort: Rechtlich ist auch das eigenhändig datierte, handschriftlich aufgesetzte und unterschriebene Testament bindend. Alternativ geht man zum Notar oder lässt sich beim Anwalt beraten. Die Kosten für diesen Termin richten sich hier nach Vermögen oder nach Aufwand. Im Gegensatz zur ersten Variante, dem handschriftlich erstellten Testament, erhält man durch die juristische Beratung Rechtssicherheit.
Frage: Wie stelle ich sicher, dass mein letzter Wunsch auch wirklich erfüllt wird?
Antwort: Einerseits spielt der Ort, an dem das Testament aufbewahrt wird, eine wichtige Rolle. Juristen empfehlen in jedem Fall die amtliche Verwahrung des Original-Testamentes beim Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht. Dabei erfolgt auch zwingend die Registrierung der Daten im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. So wird gewährleistet, dass das Testament nicht verloren geht oder verfälscht wird. Die korrekte rechtliche Formulierung unter Beachtung aller Formvorschriften verhindert zudem, dass das Testament im Nachhinein nicht für unwirksam erklärt werden kann. Verstirbt derjenige, dem das Testament gehört, ist das Amtsgericht dafür zuständig, den darin festgehaltenen Erben den letzten Willen des Verstorbenen zu überbringen. Dies erspart den Hinterbliebenen im Fall der Fälle ebenfalls eine emotional belastende Suche nach dem Testament. Wer zusätzliche Sicherheit wünscht oder auch Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vermutet, setzt zusätzlich einen Testamentsvollstrecker ein. Durch die juristische Erstellung, amtliche Hinterlegung und einen möglichen Testamentsvollstrecker erfolgt die verbindliche Umsetzung des Testaments.
Frage: Ich möchte meinem Enkel lieber Geld schenken, solange ich noch lebe. Darf ich das? Und wenn ja, wieviel?
Antwort: Aus rechtlicher Sicht kann jeder über sein Vermögen, egal ob dies Geld oder Sachwerte betrifft, frei verfügen. Den Enkelkindern kann man nach momentaner Rechtslage zu Lebzeiten alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Größere Beträge sind anteilig steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt jedoch nicht mehr als 15 Prozent des geschenkten Wertes. Wird nach dem Tod das Erbe verteilt, kann es vorkommen, dass solche Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt und anteilig zur Berechnung der Höhe des Erbes und Pflichtteilerbes verwendet werden. Dies kann dazu führen, dass höhere Beträge noch nachträglich nach dem höheren Erbschaftssteuersatz nachversteuert werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, Schenkungen frühzeitig in die Wege zu leiten.
Wird jedoch beabsichtigt, mit einer Schenkung zu Lebzeiten dem Enkel ein Polster für zukünftig anfallende Bestattungskosten zukommen zu lassen, sind andere Möglichkeiten wie ein Vorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung empfehlenswerter. Die beispielsweise in einer Sterbegeldversicherung abgesicherten Beträge sind durch ihre Zweckbindung vor Zugriff des Staates bei Privatinsolvenz oder Hartz IV-Bezug geschützt. Weiterhin kann der Versicherungsnehmer auch die Person bestimmen, die die Summe nach dem Ableben erhalten und zur Begleichung der Beisetzungskosten einsetzen soll. Auf diese Weise können die angesprochenen höheren Schenkungsbeträge unter Umständen auch auf eine Höhe verringert werden, die widerum noch unter den Steuerfreibetrag fällt.

Die Fragen beantwortete Oliver Suhre, Generalbevollmächtigter der Monuta Versicherungen:
„Es werden immer wieder Fragen hinsichtlich Erbrecht, Testament und Vollmachten an Monuta als Sterbegeldversicherer herangetragen. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang mit dem Partner Jura Direkt zusammen, einem Spezialisten in Sachen Erbrecht und Verfügungen. Grundsätzlich empfehlen wir, Themen in diesem Bereich im Vorfeld mit einem Spezialisten zu klären.“
Über Monuta
Monuta ist seit 1923 der Spezialist für Bestattungsvorsorge und Marktführer in den Niederlanden. In Deutschland gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern im Bereich der Sterbegeldversicherung und bietet mit der Trauerfall-Vorsorge eine einzigartige Form der Hinterbliebenen-Absicherung an. Diese geht im Gegensatz zur klassischen Sterbegeldversicherung über die rein finanzielle Absicherung hinaus und bietet Kunden eine umfassende, rechtliche Vorsorge bis hin zur kompletten Organisation der Bestattung.
Danke für diese Informationen darüber, was Enkel erben. Ich wusste nicht, dass ohne ein Testament automatisch das gesetzliche Erbrecht gilt, das zuerst die Kinder und dann die Enkelkinder berücksichtigt. Ich denke, ich werde mich an einen Anwalt wenden, um mein Testament aufzusetzen und so selbst zu bestimmen, wer was erben soll.
Vielen Dank für Ihren informativen Beitrag zum Thema Erbrecht. Mein Großvater fragte meine Mutter vor Kurzem, ob es möglich ist, seinen letzten Willen auf ein Blatt Papier zu schreiben. Ich werde ihr weiterleiten, dass das eigenhändig datierte, handschriftlich aufgesetzte und unterschriebene Testament bindend ist.
Ich bin nun dabei mein Testament zu verfassen. Natürlich möchte ich dabei auch meine Enkelkinder nicht vergessen. Gut finde ich Ihren Hinweis, dass eine Schenkung natürlich schon vor dem Ableben möglich ist. Das werde ich wohl für mich nutzen.
Hallo Herr Bartschneider, vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Es freut mich, dass wir einen hilfreichen Hinweis geben konnten. Herzliche Grüße!
Danke für diese Informationen zum Thema Erbe. Es stimmt, dass man in einem Testament alles so veranlassen kann, wie man will, jedoch gibt es Mindesterbe, dass für gewisse Personen auf jeden Fall gilt. Sollte es zu Unklarheiten kommen, kann ich nur dazu raten einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren.
Ich möchte ebenfalls, dass mein Enkel mehr erbt, als das Gesetz es vorschreibt. Gut zu wissen, dass ich das ganz einfach in meinem Testament regeln kann. Ich werde mir einen Spezialisten für Erbrecht suchen und das ganze aufsetzen.
Ich möchte meinen Enkeln einiges vererbern. Ich war jedoch unsicher ob und wie man hier Erbschaftssteuer zahlen muss. Interessant, dass man alle 10 Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken kann.
Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Ich war mir nicht sicher, wie es mit dem Pflichtteilsrecht aussieht! Jetzt weiß ich aber mehr und kann dafür sorgen, dass meine Enkelkinder nach meinem Tod finanziell abgesichert sind.
LG Elsa