Oma statt Kita? So können Großeltern offiziell als Babysitter angestellt werden

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Wenn beide Eltern arbeiten müssen (oder möchten), ist eine zuverlässige Kinderbetreuung das A und O. Nicht immer ist diese jedoch durch entsprechende Einrichtungen gegeben: Gemessen an den Betreuungswünschen von Müttern und Vätern fehlten laut Bertelsmann-Stiftung allein 2024 bis zu 383.600 Kita-Plätze bundesweit. Und selbst wenn ein Platz zur Verfügung steht: Nicht alle Eltern können sich vorstellen, ihr Kind außerhalb der eigenen Familie betreuen zu lassen. Wir haben eine Expertin gefragt, warum es eine gute Idee sein kann, Oma oder Opa offiziell für die Betreuung anzustellen – und wie genau das eigentlich funktioniert. 


„Die Kinder werden von Menschen betreut, die sie lieben und kennen, was die Betreuung für alle Beteiligten erleichtert.“ (Marie-Christin Kamann, CEO von „quitt“, über die Enkelkind-Betreuung durch die eigenen Großeltern)


Enkelkind.de: Die Großeltern des Enkelkindes als Babysitter anstellen – warum kann das eine gute Idee sein?

Marie-Christin Kamann: Die Anstellung von Großeltern als Babysitter bringt viele Vorteile mit sich, sowohl für die Familie als auch für die Großeltern selbst. Einer der wichtigsten Aspekte ist das bereits bestehende Vertrauensverhältnis. Die Kinder werden von Menschen betreut, die sie lieben und kennen, was die Betreuung für alle Beteiligten erleichtert.

Darüber hinaus gibt es auch steuerliche Vorteile: Eltern können Kinderbetreuungskosten bis zu 4.800 Euro pro Kind (80% der Betreuungskosten von 6.000 EUR) bis zum Lebensalter von 14 Jahren pro Jahr von der Steuer absetzen. Für die Großeltern bietet ein offizielles Arbeitsverhältnis soziale Absicherung. Sie zahlen in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein und sind unfallversichert. Diese Absicherung kann auch finanziell hilfreich sein, gerade für Senioren mit niedrigen Renten. Nicht zuletzt schafft ein geregeltes Arbeitsverhältnis Verbindlichkeit und hilft, Missverständnisse in der Familie zu vermeiden.

Wann ist die Anstellung gesetzlich erforderlich?

Sobald die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird und ein festes Entgelt vereinbart ist, muss sie angemeldet werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Wohnsituation: Großeltern, die im selben Haushalt wie die Familie leben, können nicht angestellt werden.


„Für die Großeltern bedeutet eine Anstellung finanzielle Sicherheit.“ (Marie-Christin Kamann, CEO von „quitt“, über die Enkelkind-Betreuung durch die eigenen Großeltern)


Ab wie vielen Stunden/Woche ist ein Anstellungsvertrag möglich?

Es gibt keine Mindeststundenanzahl. Entscheidend ist die Art der Beschäftigung. Für einen Minijob liegt die Einkommensgrenze 2024 bei 538 € pro Monat (ab 2025 sind es 556€), was etwa 8–12 Stunden wöchentlich bei einem Stundenlohn von 10–15 € entspricht. Liegt das Einkommen darüber, beispielsweise bei 780 € im Monat durch 10 Stunden wöchentlich bei 18 € Stundenlohn, greift die Sozialversicherungspflicht – ein sogenannter Midijob.

Welche Vorteile bietet eine offizielle Anstellung?

Für die Großeltern bedeutet eine Anstellung finanzielle Sicherheit: Beiträge zur Rentenversicherung werden eingezahlt, auch wenn sie bereits in Rente sind, und sie genießen Absicherung durch die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.

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Opa schafft das schon – und das Enkelkind ist glücklich mit Opi als Bezugsperson

Für die Eltern liegt der Vorteil in der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten und der organisatorischen Entlastung. Zusätzlich sorgen klare Regelungen im Arbeitsvertrag für Transparenz und Vermeidung von Konflikten.

Wie funktioniert die Anmeldung der Großeltern als Babysitter?

Zunächst müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, etwa dass Großeltern und Eltern in getrennten Haushalten leben und die Tätigkeit regelmäßig sowie entgeltlich erfolgt. Dann wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag erstellt, in dem Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsort und Urlaubsansprüche geregelt sind.


„Das Konzept bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“ (Marie-Christin Kamann, CEO von „quitt“, über die Enkelkind-Betreuung durch die eigenen Großeltern)


Die Anmeldung erfolgt je nach Beschäftigungsart. Für einen Minijob etwa über die Minijob-Zentrale. Diese übernimmt die Verwaltung der Pauschalabgaben, die bei maximal 14,94 % des Gehalts liegen. Bei einem Midijob sind zusätzliche Schritte nötig, wie die Anmeldung bei der Krankenkasse, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Hier können Steuerberater oder digitale Dienstleister wie quitt unterstützen.

Was sind die steuerlichen und rechtlichen Vorteile?

Für die Eltern können 80% der Betreuungskosten von 6.000 € jährlich pro Kind unter 14 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Großeltern profitieren von denselben Schutzmaßnahmen wie andere Arbeitnehmer, etwa bei Unfällen. Ein offizielles Arbeitsverhältnis bietet außerdem rechtliche Sicherheit bei möglichen Prüfungen oder Streitigkeiten.

Worauf muss man achten?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht. Außerdem sollten Arbeitszeiten und Tätigkeiten dokumentiert werden, um bei Prüfungen alle Anforderungen zu erfüllen. Barzahlungen sind nicht erlaubt – das Gehalt muss überwiesen werden.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Für einen Minijob: Die Registrierung erfolgt bei der Minijob-Zentrale, was online, telefonisch oder per Post möglich ist. Dabei werden persönliche Daten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer angegeben, und die Pauschalabgaben (max. 14,94 % des Gehalts) halbjährlich per SEPA Belastung  eingezogen. Bei einem Gehalt von 538 € entstehen dem Arbeitgeber  Zusatzkosten von etwa 80 € pro Monat.

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Wenn Oma offiziell als Babysitter angemeldet ist, profitieren alle Seiten.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte alle wichtigen Regelungen enthalten, wie Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch. Bei der Anstellung einer Haushaltshilfe können 20% der Arbeitgeberkosten, monatlich maximal 42.50 €, jährlich maximal 510 € pro Jahr von den Steuern abgezogen werden.

Für einen Midijob (sozialversicherungspflichtig): Hier sind weitere Schritte erforderlich, wie die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der zuständigen Krankenkasse, die Registrierung beim Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch die Meldung an das Finanzamt und die Erstellung von Lohnabrechnungen gehören dazu. Aufgrund der hohen Komplexität können Steuerberater oder digitale Dienstleister wie quitt bei der Administration helfen.

Benötigt man einen Steuerberater?

Bei einem Minijob ist ein Steuerberater grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, da die Minijob-Zentrale viele administrative Aufgaben übernimmt, wie den Einzug der Abgaben und die Meldung zur Renten- und Unfallversicherung. Auch steuerliche Vorteile können von den Arbeitgebern selbst über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Dennoch kann die Unterstützung durch einen Steuerberater oder einen Rundum-Dienstleister wie quitt sinnvoll sein, um den gesamten Prozess zu vereinfachen – von der Erstellung des Arbeitsvertrags bis hin zur regelmäßigen Abwicklung der Abgaben. Gerade für Familien, die zum ersten Mal einen Minijob anmelden, bietet das zusätzliche Sicherheit und Zeitersparnis.

Bei einem Midijob ist die Begleitung durch Profis meistens unerlässlich, da zusätzliche Schritte erforderlich sind, wie die Meldung an Krankenkassen und das Finanzamt sowie die Erstellung von Lohnabrechnungen. Diese Anforderungen können ohne fachkundige Unterstützung schnell überwältigend werden.

Ihr abschließendes Fazit: Warum lohnt sich die Oma oder der Opa als offizieller Babysitter?

Das Konzept bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Kinder profitieren von einer liebevollen, vertrauten Betreuung. Eltern erhalten steuerliche Vorteile und verlässliche Unterstützung im Alltag. Großeltern können ihre finanzielle Lage verbessern und bleiben gleichzeitig sozial abgesichert.


Unsere Expertin: Marie-Christin Kamann ist CEO des Start-ups quitt. Quitt ist eine Plattform, die Kunden bei der Anstellung von privaten Haushaltshilfen – wie Nannys und Kinderbetreuung – gegen eine monatliche Gebühr ab 7 Euro unterstützt.


Fotos: Creative_Bird/shutterstock.com; Dragana Gordic/shutterstock.com, Yavdat/shutterstock.com

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