Unentgeltliche Kinderbetreuung ist keine Selbstverständlichkeit. Tatsächlich kann es für die Eltern sogar steuerlich sinnvoll sein, Oma und Opa fürs Enkel-Sitting zu bezahlen. Worauf man dabei achten sollte, warum man dann einen Betreuungsvertrag fürs Enkelkind braucht und wie dieser aussehen sollte, erfahren Sie hier!
Hier kommen Sie direkt zur Vorlage für den Betreuungsvertrag
Das Deutsche Zentrum für Altersfragen kommt in seinem Alterssurvey von 2021 auf folgende Schätzungen, die sich auf Deutschland und das Jahr 2020 beziehen:
- Etwa 4,5 Millionen Großeltern im Alter von 46 bis 90 Jahren betreuen regelmäßig ihre Enkelkinder unter 14 Jahren.
- Sie wendeten dafür im Schnitt 384 bis 431 Stunden im Jahr auf.
- Hochgerechnet sind dies rund 1,75 bis 1,95 Milliarden Stunden pro Jahr.
Eine finanzielle Entlohnung dafür gibt es selten: Oma und Opa passen in der Regel unentgeltlich auf ihre Enkelkinder auf. Zum einen, weil sie die Eltern, ihre Kinder, unterstützen möchten. Zum anderen natürlich, weil sie einfach gern Zeit mit ihren Enkelkindern verbringen – und diese vermutlich auch gar nicht als „Arbeit“, sondern als Vergnügen betrachten (was auch mal anstrengend sein kann, natürlich, aber eben in erster Linie eine Bereicherung ist).
Vergütung für die Enkelkind-Betreuung?
Doch bei allem Vergnügen ist und bleibt Kinderbetreuung eben Care-Arbeit, also Sorgearbeit, und ihr kommt eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu: Weil (beide) Eltern nur dann arbeiten und Geld verdienen können, wenn die Kinder gut und zuverlässig betreut sind, beeinflusst die Kinderbetreuung die Existenzbedingungen von Familien.
Je länger die Kinder betreut sind, etwa weil sie von Oma oder Opa aus der Kita abgeholt werden, desto länger können Eltern arbeiten, haben dadurch beruflich mehr Optionen und können, ganz einfach heruntergebrochen, mehr Geld verdienen.
Und: Eltern können Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich steuerlich absetzen. Und das gilt nicht nur für die Betreuung durch Einrichtungen: Wenn Oma und Opa regelmäßig, zum Beispiel einmal wöchentlich, auf das Enkelkind aufpassen, können auch diese Kosten steuerlich abgesetzt werden – unter einer Bedingung: „Möchten die Eltern die Betreuungskosten, die sie an Oma oder Oma zahlen, steuerlich absetzen, ist ein Betreuungsvertrag notwendig“, erklärt Steuerberater Benjamin Bhatti in „Großeltern sind einfach großartig“*, dem neuen Buch von Enkelkind.de-Gründerin Silke Schröckert.
Unser Experte: Benjamin Bhatti ist Diplom-Kaufmann, Diplom-Volkswirt, Master of International Taxation und Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft bhatti.pro.
Wie muss ein Betreuungsvertrag aussehen?
Damit ein solcher Betreuungsvertrag für die Kinderbetreuung durch die Großeltern auch rechtskräftig ist, muss er bestimmte Bedingungen erfüllen. Laut Benjamin Bhatti braucht er zum Beispiel eine detaillierte Beschreibung der Betreuungsleistungen (zeitlicher Umfang, Art der Betreuung), die Vereinbarung über die Vergütung (die auf jeden Fall per Überweisung erfolgen muss, nicht bar), Regelungen zur Vertragsdauer und Kündigung sowie sonstige Pflichten und Rechte beider Parteien, wie zum Beispiel Verpflichtungen im Krankheitsfall des Kindes.
Klingt kompliziert? Ist es im Grunde gar nicht. Um Ihnen aber die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Vorlage vorbereitet, die Sie direkt kostenfrei herunterladen ausdrucken können:
Betreuungsvertrag-Vorlage Enkelkind.de (gratis PDF)
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Foto: Inside Creative House/shutterstock.com
Vertragsinhalte sind von beiden unterzeichnenden Parteien auf ihre Richtigkeit zu Prüfen. Für die Richtigkeit der Vertragsvorlage übernimmt Enkelkind.de keine Verantwortung.